Roller dürfen nur von Personen benutzt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nur auf städtischen Straßen fahren, auf denen die Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h vorgesehen ist, auf denen die Verbreitung von Velocipedes zulässig ist, sowie auf Vorstadtstraßen, auf denen eine Radweg und ausschließlich innerhalb desselben. Neue Geschwindigkeitsbegrenzungen, maximal 25 km / h auf der Straße und 6 km / h in Fußgängerzonen. Roller ohne Vorder- und Rücklicht können bei schlechten Lichtverhältnissen abends, nachts und tagsüber, insbesondere bei Wetterbedingungen, nicht zirkulieren. In solchen Fällen können sie von Hand getragen oder getragen werden. Die Strafen für diesen Verstoß liegen zwischen 100 und 400 Euro.

 

Paragraph 75-quater sieht vor, dass die Fahrer der Motorroller, wenn sie minderjährig sind, einen Helm tragen müssen, in allen Fällen, in denen die Zirkulationsbedingung dies erfordert, in einer einzigen Reihe vorgehen und auf keinen Fall in einer Anzahl von mehr als zwei nebeneinander platziert werden dürfen. Sie müssen ihre Arme und Hände frei benutzen können, den Lenker immer mit beiden Händen halten, es sei denn, es ist notwendig, das Drehmanöver zu signalisieren. Verbot, andere Personen, Gegenstände oder Tiere zu tragen. Verbot, Fahrzeuge abzuschleppen, Tiere zu fahren und von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt zu werden. Ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang, während der gesamten Dunkelheit und tagsüber, wenn die Wetterbedingungen eine Beleuchtung erfordern, müssen hauptsächlich elektrische Antriebsfahrer die Warnweste oder die Hosenträger tragen. Alle in diesem Absatz genannten Verstöße sehen eine Verwaltungssanktion von 50 bis 200 Euro vor.

 

In Paragraph 75-Quinquies sind Sanktionen für andere vorwiegend elektrische Mikromobilitätsgeräte mit Antrieb als den Roller vorgesehen, die mit anderen technischen und baulichen Merkmalen als dem MIT-Ministerialdekret vom Juni 2019 oder außerhalb des territorialen Rahmens der Experimente zirkulieren. Die Verwaltungsstrafe beträgt in diesen Fällen 200 bis 800 Euro bei Beschlagnahme des Geräts und in jedem Fall bei dessen Zerstörung.

 

Für die Anwendung der neuen Sanktionen wird Titel VI der Straßenverkehrsordnung angewendet, und es wird klargestellt, wie Roller oder persönliche Mikromobilitätsgeräte in den in der Straßenverkehrsordnung angegebenen Bereichen und Räumen im Umlauf sind, nicht auch in den in der Straßenverkehrsordnung verwendeten ausschließlich private Bereiche.

 

Eine weitere wichtige Neuheit betrifft die Aktivierung der Mietdienste von hauptsächlich elektrisch angetriebenen Rollern, auch im frei schwebenden Modus (in der Praxis nehmen Benutzer den Roller und lassen ihn dort, wo sie möchten, nicht auf speziellen Parkplätzen wie dem Teilen von Fahrrädern ), die durch einen spezifischen Beschluss des Stadtrats entschieden werden muss, in dem neben der Anzahl der aktivierbaren Lizenzen und der maximalen Anzahl der in Umlauf gebrachten Geräte auch die Verpflichtung zum Versicherungsschutz für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehen werden muss. Parken für Geräte, etwaige Verkehrsbeschränkungen in bestimmten Bereichen der Stadt. Kurz gesagt, klare Regeln für alle und damit sie auch den Benutzern bekannt sind.

 

Der neue Artikel 33-bis des Umwandlungsgesetzes des DL "milleproroghe" sieht ebenfalls eine Änderung der Kunst vor. 59 der Straßenverkehrsordnung, in der für alle atypischen Kraftfahrzeuge, für die die Bau- und Funktionsmerkmale nicht durch Ministerialerlass festgelegt wurden, die gleiche Sanktion wie für Motorroller festgelegt wird, die nicht mit Fahrrädern vergleichbar sind. Der Zweck dieser Norm besteht darin, die Bewegung von Mobilitätsgeräten zu verhindern, die häufig selbst gebaut wurden und nicht in eine der Kategorien fallen, die in der Straßenverkehrsordnung oder den europäischen Normen zu diesem Thema aufgeführt und geregelt sind.